Schnelle Hilfe und Infos in Notsituation
Antworten auf - Welcher Zahnarzt hat jetzt, heute, nachts Notdienst? An wen kann ich mich noch wenden?
Zahnnotfälle (z.B. starke Zahnschmerzen) bzw. Zahnunfälle (z.B. abgebrochene Zähne) ignorieren sowohl Öffnungszeiten von Zahnärzten als auch eigene Pläne wie Geburtstagsfeste, Hochzeiten, Taufen oder auch den lang ersehnten Urlaub. In diesen Momenten ist schnelle Information und Hilfe gefragt, wenn die vertraute Praxis nicht geöffnet hat.
Was muss ich beim Zahnarzt Notdienst beachten? Hier finden Sie die Antworten
Die österreichische Zahnärztekammer bietet auf Ihrer Webseite eine NOTDIENSTSUCHE an. Dort wählt man das jeweilige Bundesland und auch den Bezirk aus und es werden alle diensthabenden Zahnärzte mit Adresse, Telefonnummer und Dienstzeiten aufgelistet.
Hier geht es zur NOTDIENSTSUCHE
Aktuell gibt es keine österreichweite einheitliche Rufnummer für den zahnärztlichen Notfallbereitschaftsdienst. Einzelne Bundesländer bieten eigene Tonbanddienste an. Beispielsweise gibt es einen Tonbanddienst der Wiener Zahnärztekammer für den Zahnarzt Notdienst am Samstag, Sonntag und Feiertagen. T: +43 (0) 1 512 2078
In Deutschland gibt es ähnliche Suchportale wie in Österreich. Hier bieten die jeweiligen Bundesländer einen Überblick über die
diensthabenden Zahnarztordinationen, die nachts, an Feiertagen, am Wochenende für ahnärztliche Notfälle für Sie in der Nähe bereit stehen:
Verschiedene Kliniken bieten auch in Ihren Notambulanzen zahnärztliche Notdienste für Patienten an. Weitere Informationen zu den Diensten und den Notfallsprechstunden finden Sie anbei.
WIEN
Notdienst der Universitätszahnklinik Wien
Öffnungszeiten
Samstag, Sonntag, Feiertag: 8 - 13 Uhr
T: +43 (0)1 40070
Sensengasse 2a
1090 Wien
GRAZ
Billrothgasse 4, A-8010 Graz
Auskünfte / Terminvereinbarungen:
Mo.-Do.:14:00-15:30 Uhr
Tel.: +43 (316) 385 13280
SALZBURG
Universitätsklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Landeskrankenhaus
Müllner Hauptstraße 48
A-5020 Salzburg
Tel: +43 (0) 5 7255-0
Email: mkg-chirurgie@salk.at
INNSBRUCK
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Innsbruck
Anichstrasse 35
A-6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0) 50504 (In ganz Österreich zum Ortstarif)
E-mail: lki.za.kiefer-ortho@tirol-kliniken.at
LINZ
Zahnärztlicher Notdienst GmbH im UKH Linz
Garnisonstraße 7
4020 Linz
Mail: office@notdienstzentrum.at
Montag bis Sonntag: 20-24 Uhr
Zusätzlich an Samstagen, Sonn- und Feiertagen: 8-14 Uhr
Notfalltelefon: 0732 / 78 58 77
SANKT PÖLTEN
NÖGKK einen Notdienst im Zahnambulatorium St. Pölten (Nähe Hauptbahnhof St. Pölten) an
Kremser Landstraße 3, 3100 St. Pölten
Montag bis Sonntag: 18-22 Uhr
Tel: 050 7661 21860
Neben Unfällen sind meist unerträgliche Zahnschmerzen der Hauptgrund um sofortige Hilfe ausserhalb der Öffnungszeiten des Hauszahnarztes aufzusuchen.
Folgende Symptome machen es meisten notwendig umgehend für eine Behandlung durch einen Zahnarzt zu sorgen:
Zahnbedingte Beschwerden, vor allem wenn keine starken Schmerzen vorhanden sind bzw. keine augenscheinliche weitere Verletzungsgefahr besteht, eher weniger gerne im Rahmen des Notfalldienstes gesehen. Dazu zählen unter anderem der Verlust einer Füllung oder einer Krone, eine kaputte Prothese, ein drückender Zahnersatz oder der Verlust von Zahnersatz. Auch Zahnstein oder der Durchbruch von Weisheitszähnen durch Zahnfleisch sind keine Notfälle. Meist ist es kein Problem, dass diese Fälle erst im Rahmen der normalen Praxiszeiten des Zahnarztes versorgt werden.
Der zahnärztliche Notdienst oder auch die Notfallsprechstunde ist ein Bereitschaftsdienst durch Zahnärzte, um eine zahnmedizinischen Versorgung auch außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten zu gewährleisten. Meist handelt es sich um Behandlungsanfragen am Wochenende, an Feiertagen und nachts. Diese Notfallversorgung kümmert sich in erster Linie um Notfälle mit Bezug zur Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Nehmen Sie bei Notfällen unmittelbar Kontakt auf.
Im Vordergrund steht die Schmerzbehandlung bzw. die Traumaversorgung. Demnach richtet der diensthabende Zahnarzt seine Behandlung auf das Finden der Ursache der Zahnschmerzen und deren Beseitigung aus.
Auch die Traumaversorgung unfallbedingter Zahnverletzungen ist ein wichtiger Teil der Behandlungsleistungen. Unter einem Zahntrauma oder dentalen Trauma wird die akute Verletzung von Zähnen und den dazugehörigen Strukturen verstanden. Beispiele hierfür wären Zahnfrakturen, Wurzelfrakturen oder auch Zahndislokationen (eine Lockerung oder Verschiebung eines Zahnes).
Sowohl hinsichtlich der Schmerzbeseitigung als auch bzgl. der Traumaversorgung stellt die Behandlung im Rahmen des zahnärztlichen Notdienstes meist nur den Beginn der Therapie dar. Meist sind Folgebehandlungen durch den Hauszahnarzt bzw. Spezialisten im Rahmen der Ordinationszeiten notwendig.
Normale Kontrolluntersuchungen, regelmäßige Patientenversorgung oder auch nur Beratungsgespräche sind NICHT Teil der Behandlungsleistungen und sind beim Hauszahnarzt durchzuführen.
WICHTIG: Ruhe bewahren! Wie bei jeden Unfall sollte man Panik vermeiden und sich zunächst einen Überblick verschaffen, um die nächsten Schritte einzuleiten.
Je schneller Sie nach dem Unfall reagieren, desto eher kann eine Behandlung erfolgen und desto besser sind die Heilungschancen.
In einigen Bereichen, wo es zu gehäuften Zahnunfällen kommt, beispielsweise in Sporthallen, Schwimmbädern oder auch Schulen, sind immer mehr Zahnrettungsboxen vorhanden. In diese spezielle Zahnrettungbox sollte der ausgebrochene Zahn schnellstmöglich umgelagert werden. Zahnrettungsboxen sind auch in der Apotheke erhältlich. Mit dieser können Sie ausgeschlagene oder abgebrochene Zähne bis zu 48 Stunden in einer speziellen Lösung aufbewahren. Die Zahnrettungsbox ist dann zur Behandlung mitzubringen.
Schnelle Abhilfe und Infos für zuhause und unterwegs haben wir auf einer eigenen Seite „Zahnschmerzen“ für Sie zusammengestellt. Hier wird auf Basisfragen wie „Warum schmerzt ein Zahn“ oder „Was ist bei Zahnschmerzen zu tun? eingegangen.
Des weiteren finden Sie auf unserem Informationsportal klare Antworten zu folgenden ausgewählten Themen:
In erster Linie empfiehlt es sich die Notruf-Nummer Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bzw. privaten Krankenversicherung zu wählen bzw. deren Webseite aufzurufen. Für Erstinformationen sind dies meist gute Anlaufstellen.
Innerhalb der Europäischen Union können Sie auch mit der „Europäischen Krankenversicherungskarte" (EKVK), diese befindet sich auf der Rückseite Ihrer e-card, einen lokalen Zahnarzt mit Kassenvertrag aufsuchen. Eine medizinische notwendige Leistung wird meist über die Europäische Krankenversicherungskarte abgedeckt.
Ausserhalb von Europa kann ihre Auslandskrankenversicherung hilfreich sein und gegebenenfalls auch Kosten übernehmen.
Auch im Ausland empfiehlt es sich einen lokalen Notdienst aufsuchen.
Bei starken Zahnschmerzen und bei Zahnunfällen in der Nacht kann der zahnärztliche Notdienst kontaktiert werden. Diese Notfallversorgung für Patienten steht rund um die Uhr außerhalb der gewöhnlichen Ordinationszeiten zur Verfügung.
Wenn die Zahnschmerzen so stark sind oder eine Erkrankung bzw. Unfall so schwerwiegend, dass eine Versorgung bzw. Behandlung nicht bis zu den gewöhnlichen Ordinationszeiten des Zahnarztes warten können, dann spricht man in der Regel von einem Notfall.
Die Unterscheidung kann lebensentscheidend sein. Bei einem lebendsbedrohenden Notfall ist umgehend die Notrufnummer der Rettung 144 zu wählen. Wird die Situation als nicht lebensbedrohlich eingeschätzt und es handelt sich vorwiegende um Unfallverletzungen, starke postoperative Nachblutungen, fieberhafte Entzündungen oder um starke Schmerzen im Mund-/Kieferbereich, dann kontaktieren Sie bitte ausserhalb der gewöhnlichen Ordinationszeiten den Zahnarztnotdienst.
Die Notdienstsuche ist ein Suchportal der Zahnärztkammer. Dort werden alle diensthabenden kassenzahnärztlichen Ordinationen der jeweiligen Bundesländer aufgelistet. Mit wenigen Klicks finden Sie dort, wer zahnärztlichen Bereitschaftsdienst nachts, am Wochenende oder an Brücken- oder Feiertagen in Ihrer Nähe hat. Dafür rufen Sie einfach die Seite der Notdienstsuche auf, wählen Ihr Bundesland und Sie erhalten die entsprechende Liste für Ihr Bundesland.
Wie auch bei anderen Behandlungen sind auf jedenfalls ein Personalausweis und die eCard mitzubringen. Sind zahnärztliche Dokumente oder andere medizinische Befunde, die in einem Zusammenhang stehen können zur Hand, können diese auch mitgenommen werden.
Zahnrettungsboxen sind in Apotheken, bei Ärzten oder auch im Onlinehandel erhältlich. In diesen speziellen Aufbewahrungsboxen lassen sich ausgebrochene Zähne bzw. Teile von Zähnen bis zu 24 Stunden aufbewahren. Damit erhöht sich signifikant die Chance, dass der Zahnarzt den Zahn retten kann. Wenn Sie Sportarten mit Fremdkontakt betreiben (z.B. Fußball, Basketball, Handball, Judo, Kampfsport, Boxen) oder mit intensiven Körpereinsatz oder mit einem erhöhten Risiko für Verletzungen (z.B. Schifahren, Mountainbike) ist es empfehlenswert, sich eine Zahnrettungsbox vorab zu zulegen.
Für Behandlungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten können zusätzliche Kosten anfallen. In der Regel werden Schmerzbehandlungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und sind daher für Versicherte kostenfrei. Werden jedoch Zusatz- oder Zahnersatzleistungen erbracht, können Kosten entstehen, die der Patient selbst tragen muss. Die Höhe dieser Kosten variiert je nach Art des Notfalls und der Region. Je nach Zahnzusatzversicherung können auch bestimmte Zusatzleistungen abgedeckt sein.
Nicht alle Zahnarztpraxen bieten Notdienste an. Es gibt spezialisierte Praxen oder rotierende Dienste, die außerhalb der regulären Zeiten erreichbar sind.
Ja, zahnärztliche Notdienste sind für spontane Notfälle eingerichtet. Eine vorherige Ankündigung per Telefon ist jedoch oft sinnvoll, um die Wartezeit zu verkürzen und sicherzustellen, dass der Notdienst geöffnet ist.
In Österreich wird der zahnärztliche Notdienst in der Regel von den jeweiligen Zahnärztekammern der Bundesländer organisiert. In Deutschland übernehmen dies die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen bundesweit. Alle kassenzahnärztlichen Zahnärzte sind sowohl in Österreich als auch in Deutschland dazu verpflichtet, im Rotationssystem am Notdienst teilzunehmen und ihre Praxis zur Behandlung von Schmerzpatienten bereitzustellen. Wahlärzte können freiwillig ebenfalls zahnärztliche Notdienste oder Notfallsprechstunden anbieten.
Notdienst-Informationen sind oft online verfügbar, beispielsweise über Plattformen wie zahntipps.at. Auch Apotheken oder regionale Gesundheitswebsites bieten aktuelle Notdienstlisten an.
Am besten kontaktieren Sie die diensthabende Zahnarztpraxis umgehend, um vorab wichtige Eckpunkte und mögliche Einzelheiten zu Ihrer Situation bereits am Telefon abzuklären. Damit können Sie sich bereits erste Hilfestellungen holen und die Zahnarztordination kann sich auch gegebenenfalls auf Ihren Fall vorbereiten.